Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Reiseveranstalter ist die KjG Beggendorf. Reiseziel ist Castell Platja D’aro an der spanischen Costa Brava.
Der Reisepreis (Eigenleistung) beträgt 680€ pro Person. Mitglieder der KjG zahlen einen ermäßigten Preis von 630€ pro Person. Im Reisepreis enthalten sind Anreise und Rückreise im Reisebus, Übernachtung, Vollverpflegung sowie Betreuung und Programm. Nicht enthalten ist das Taschengeld. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren. Die erste Anzahlung in Höhe von 90€ muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung gezahlt werden. Die zweite Anzahlung in Höhe von 295€ ist bis zum 11. Mai 2026 zu zahlen, die Restzahlung in Höhe von 295€ (KjG-Mitglieder 245€) bis zum 01. Juli 2026.
2. Rücktritt der teilnehmenden Person (Ersatzperson)
Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Sommerfahrt zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweisführungsgründen schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zum 15. April 2026 kann die KjG Beggendorf eine Entschädigung für ihre Aufwendungen in Höhe von 90€ (Anzahlung) verlangen. Falls eine Ersatzperson zur Verfügung steht, mit der das Team der Sommerfahrt einverstanden ist, entfällt die Entschädigung. Bei Rücktritt nach dem 15. April 2026 muss eine Ausfallgebühr in Höhe der Eigenleistung gezahlt werden, sofern keine Ersatzperson zur Verfügung steht, mit der das Team der Sommerfahrt einverstanden ist. Die Teilnahme-Eigenleistung beträgt 680€ pro Person, für KjG-Mitglieder 630€ pro Person.
3. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der KjG Beggendorf ist auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt, soweit ein Schaden durch eine teilnehmende Person weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die KjG Beggendorf ist für einen der teilnehmenden Person entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich. Die teilnehmende Person kann die Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich gegenüber der KjG Beggendorf geltend machen. Die Ansprüche sind zu richten an: KjG Beggendorf /Nele Reinartz / Talstraße 22 / 52499 Baesweiler
4. Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Person sind verpflichtet, der KjG Beggendorf alle hinsichtlich der Teilnahme wichtigen Mitteilungen zu machen, insbesondere über die Gesundheit bzw. körperliche Belastbarkeit (z.B. Allergien, Medikamenteneinnahme, ansteckende Krankheiten). Dazu erhalten sie einen Fragebogen vom Leitungsteam. Bei Vorliegen einer schwerwiegenden physischen oder psychischen Erkrankung ist das Leitungsteam vor der Anmeldung davon zu unterrichten. Bei fehlenden oder falschen Informationen, die das Leitungsteam dadurch unzumutbar belasten, kann die teilnehmende Person zu Lasten der Erziehungsberechtigten zurückgeschickt werden. Weiterhin tragen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge, dass die teilnehmende Person gemäß den Angaben der KjG Beggendorf für die Freizeit ausgerüstet ist und keine gefährlichen oder wertvollen Gegenstände mitnimmt. Für den Verlust unbefugt mitgenommener Wertgegenstände übernimmt die KjG Beggendorf keine Haftung. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für den ausreichenden Versicherungsschutz der teilnehmenden Person. Dies gilt insbesondere für das Haftpflicht-, Reisegepäck- und Auslandskranken-Risiko. Weitere Hinweise zu den Versicherungen gibt es beim Vortreffen.
5. Rückschickung einer teilnehmenden Person
Wenn ein/e Teilnehmer/in grob gegen die Sitten und Gebräuche des Gastlandes verstößt oder das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, sich darauf bezogenen Anweisungen des Leitungsteams der KjG Beggendorf nicht unerheblich widersetzt und die Ausübung der Aufsichtspflicht nicht mehr möglich ist, so hat die KjG Beggendorf das Recht, die teilnehmende Person unverzüglich zu den Erziehungsberechtigten zurückzuschicken. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der teilnehmenden Person vorher eindringlich die möglichen Folgen ihres Fehlverhaltens vor Augen geführt und die Erziehungsberechtigten informiert wurden. Alle der Gruppe zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Gleiches gilt, wenn die teilnehmende Person aus persönlichen Gründen die Teilnahme nicht mehr fortsetzen will.
